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Aus: Ausgabe vom 12.08.2020, Seite 2 / Inland

Bayern: Testpflicht für Landarbeiter

München. Bayern hat eine Coronatestpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter eingeführt. Diese gelte für landwirtschaftliche Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Dienstag. Betriebe müssen den Kreisverwaltungsbehörden 14 Tage vor Beschäftigungsbeginn Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten melden. Beschäftigte müssen eine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mitbringen oder sich vor Ort testen lassen. Bis dahin müssen die Betriebe sie von anderen Kollegen trennen. Bei Verstößen drohen bis zu 25.000 Euro Strafe. (dpa/jW)