Revision im Prozess gegen Ex-NPD-Mann
Potsdam. Nach der zweiten Verurteilung des Ex-NPD-Politikers Maik Schneider wegen Brandstiftung an einer Turnhalle hat neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam eingelegt. Darin habe die Anklage die »Bildung der Gesamtstrafe« von neun Jahren und einem Monat für das Abbrennen der geplanten Flüchtlingsunterkunft und weitere Taten gerügt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann am vergangenen Donnerstag. (dpa/jW)
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