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23.07.2020
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Verfassungsschutz muss Bericht ändern
München. Der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019 ist teilweise unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage des revisionistischen Ingolstädter Vereins »Zeitgeschichtliche Forschungsstelle«. Dieser hatte dagegen geklagt, im Bericht als »rechtsextremistische Organisation« aufgeführt zu werden. Das Gericht gab dem Verein mit einem Urteil vom 17. Juli recht, wie ein Sprecher am Mittwoch bestätigte.(dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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