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Schlappe vor Gericht für Deutsche Bank

Karlsruhe. Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro für ein Basiskonto bei der Deutschen Bank ist zu hoch. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass die Entgeltklauseln für ein solches Konto unwirksam seien. Damit war eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands auch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht in Karlsruhe erfolgreich. (Az. XI ZR 119/19)

Die Verbraucherschützer hatten sich gegen den monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro sowie eine zusätzliche Gebühr von 1,50 Euro pro Überweisung durch einen Mitarbeiter am Telefon oder in der Filiale gewandt. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main war die Klage bereits erfolgreich. Der BGH wies nun auch die Revision zurück. Die Entgeltklauseln hielten einer Kontrolle nicht stand und seien deshalb unwirksam, so das Gericht. Es müsse berücksichtigt werden, dass ein Basiskonto »insbesondere auch einkommensarmen Verbrauchern den Zugang zu einem Zahlungskonto« ermöglichen solle. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.07.2020, Seite 9, Kapital & Arbeit

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