-
17.04.2020
- → Inland
Coronakrise: Gutachten zu Vermögensabgabe
Berlin. Die vor dem Hintergrund der Coronakrise diskutierte Vermögensabgabe ist einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zufolge womöglich nicht »zulässig«. Es gebe Zweifel daran, ob die Pandemie als Grund für einen solchen Zugriff auf private Vermögen ausreiche, heißt es in der Analyse, aus der die Nachrichtenagentur dpa zitierte. Grundsätzlich ist eine einmalige Vermögensabgabe demnach mit der Verfassung vereinbar. Über die nötigen Voraussetzungen gebe es aber keine einheitliche Meinung. So sei umstritten, ob die Coronakrise und ihre Auswirkungen auf die Staatsfinanzen »schwerwiegend« genug seien. Der Kovorsitzende der Bundestagsfraktion Die Linke, Dietmar Bartsch, und die SPD-Kovorsitzende Saskia Esken hatten beide eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der finanziellen Belastungen durch die Pandemie vorgeschlagen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!