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Der Tag wird kommen
jW-Umzug: Am Donnerstag waren Objektbesichtigungen angesagt
Die Besichtigungstour am Donnerstag brachte noch keine endgültige Entscheidung darüber, wohin die junge Welt umziehen wird. Aber viele von uns haben jetzt eine genauere Vorstellung, welche Möglichkeiten für Raumaufteilung die einzelnen Angebote bieten, in welcher Umgebung sich die Gebäude befinden und was in den angebotenen Räumen noch an technischen Veränderungen nötig ist. Alle Objekte haben ihre Vor- und Nachteile, entscheidend wird sein, wieviel die junge Welt bei einem mindestens fünfjährigen Mietvertrag insgesamt zu bezahlen hat. Wir planen auf lange Sicht und mit der günstigsten Miete.
Aktionsbüro
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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