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Neonazismus in der BRD

Leipzig: Klage gegen Verbot von »Combat 18«

Leipzig. Mehrere mutmaßliche Mitglieder der neonazistischen Terrorgruppe »Combat 18« gehen vor Gericht gegen das Verbot der Vereinigung vor. Es sei eine Klage mehrerer Personen eingegangen, sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts am Montag. Das Gericht in Leipzig ist in erster und letzter Instanz für Entscheidungen über Vereinsverbote zuständig. Bei der Klage handele es sich um einen Eilantrag auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Das Bundesinnenministerium hatte »Combat 18« Ende Januar verboten. Es hatte Durchsuchungen in sechs Bundesländern gegeben. Der Name der Vereinigung gilt als Codewort für »Kampftruppe Adolf Hitler«. Wann über den Antrag entschieden wird, ist noch nicht absehbar. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.02.2020, Seite 4, Inland

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