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Nutzung automatischer Gesichtserkennung unklar

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verzichtet möglicherweise doch auf das Vorhaben, eine Software zur automatischen Gesichtserkennung bei Videoaufnahmen an »sicherheitsrelevanten« Orten zuzulassen. Im Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz ist davon laut Meldung der Deutschen Presseagentur vom Freitag nicht mehr die Rede. In einer älteren Fassung hatte es noch geheißen, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten »automatisch mit biometrischen Daten abgleichen«, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat.

Eine grundsätzliche Abkehr von der automatisierten Gesichtserkennung soll das aber nicht sein. »Hier hat kein Umdenken des Ministers stattgefunden«, versicherte ein Seehofer-Sprecher. Es gebe aber noch juristische sowie Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.01.2020, Seite 1, Inland

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