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Die richtige Wahl treffen
Ein letzter Besichtigungstermin soll die Entscheidung über den neuen junge-Welt-Standort bringen
Liebe Leserinnen und Leser, am Montag haben wir die Angebote für unseren Umzug noch einmal in allen Details geprüft und uns auf jene geeinigt, die für uns in die engere Wahl kommen. An einem Tag in der nächsten Woche wollen wir nach Redaktionsschluß die entsprechenden Räume besichtigen und dann unsere Entscheidung fällen. Bereits diese Auswahl ist uns nicht leichtgefallen – von ihr hängt für die junge Welt viel ab. Der Umzug bietet auch Chancen für die Entwicklung der Zeitung, wenn wir die richtige Wahl treffen.
* Spenden bitte auf folgendes Konto: Verlag 8.Mai, Kto.-Nr. 0014544204, BLZ 100 30 500, Bankhaus Löbbecke & Co., Berlin, Stichwort: Umzug
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
