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Bundestag: Einsatz von Mitarbeitern begrenzen

Berlin. Der Bundestag plant, den gewählten Mitgliedern zu untersagen, ihre Mitarbeiter für nichtparlamentarische Tätigkeiten wie Parteiarbeit oder Wahlkämpfe einzusetzen. Dazu habe der Ältestenrat die Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz ergänzt, teilte Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in einem nun bekanntgewordenen Schreiben von Ende November allen Abgeordneten mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 in einem Urteil kritisiert, die gegenwärtigen Regeln stellten nicht sicher, dass bei der Tätigkeit der Abgeordneten-Mitarbeiter ein hinreichender Mandatsbezug gewährleistet sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.12.2019, Seite 4, Inland

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