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Gutachten: Enteignung im Wohnsektor möglich

Berlin. Die Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin ist nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus rechtlich möglich, wie N-TV am Mittwoch online berichtete. Ein nun veröffentlichtes Gutachten komme zum Schluss, dass das Grundgesetz in den Artikeln 14 und 15 entsprechende Schritte zulasse. Die Zuständigkeit des Landes Berlin, ein Gesetz zu beschließen, sei »zu bejahen«. Das Kriterium, Unternehmen mit mindestens 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften, stelle eine »zulässige Pauschalierung« dar. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.09.2019, Seite 4, Inland

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