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Drei AfD-Politiker nicht zur Wahl zugelassen
Lüneburg. Drei AfD-Politiker dürfen endgültig nicht bei der Kommunalwahl in Niedersachsen antreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Nicht antreten dürfen demnach AfD-Vizechef Stephan Bothe, Martin Sichert und Justin Vogel. Alle drei wurden zuvor von ihren jeweiligen Wahlausschüssen nicht zur Wahl zugelassen. Daraufhin hatten sie bei ihren zuständigen Verwaltungsgerichten Eilanträge gegen die Entscheidungen eingereicht, die abgelehnt wurden. Jetzt kam die höhere Instanz zum gleichen Schluss. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass erst mit einem Wahleinspruch nach der Wahl gegen den Ausschluss vorgegangen werden könne. (dpa/jW)
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