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Altersbezüge: Jung unterliegt vor Gericht

Foto: Michael Kappeler/dpa
Hat noch andere Geldquellen: Franz Josef Jung (Mitte), hier als Aufsichtsrat bei der Hauptversammlung der Rheinmetall AG (Berlin, 28.5.2019)

Wiesbaden. Im Rechtsstreit um seine Altersbezüge für seine Zeit als hessischer Landtagsabgeordneter hat der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden wies am Montag eine Klage des CDU-Politikers ab, der die Bezüge als zu niedrig berechnet gesehen und deshalb gegen den hessischen Landtag geklagt hatte. Aus Sicht des Gerichts stellen die von Jung monierten Regelungen keine Ungleichbehandlung dar.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein kompliziertes Verfahren, in das Ansprüche aus anderen Ämtern miteinfließen. Jung saß von 1983 bis 2005 als Abgeordneter im Landtag in Wiesbaden, bevor er in den Bundestag einzog und von 2005 bis 2009 Bundesverteidigungsminister war. Gegen das Urteil ist zunächst keine Berufung zugelassen. Um in die nächste Instanz zu gehen, müsste Jung, der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, zunächst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, wie der Vorsitzende Richter erläuterte. (dpa/jW)

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Erschienen am 20.08.2019, Inland

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