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Auskunftsbegehren: BfV muss neu entscheiden

Münster. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über die Anträge des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (beide Partei Die Linke) auf Einsicht in die Verfassungsschutzakten zur Linkspartei neu befinden. Dies entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wie dessen Pressestelle mitteilte. Der Streit um Akteneinsicht beschäftigt seit Jahren die Justiz. Das BfV verweigerte Ramelow und Pau die Auskunft darüber, welche Daten zu ihren Personen in der Sachakte zur Linkspartei enthalten sind. Der 16. OVG-Senat begründete seine Urteile nun damit, dass die Ablehnung der begehrten Auskunft rechtswidrig gewesen sei; das BfV habe »sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt«. Weder könne sich das Amt auf Ausforschungsgefahren berufen, noch reiche ein pauschaler Verweis auf den Verwaltungsaufwand einer Auskunft für die Ablehnung aus. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2019, Seite 1, Inland

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