-
01.08.2019
- → Inland
Auskunftsbegehren: BfV muss neu entscheiden
Münster. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über die Anträge des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (beide Partei Die Linke) auf Einsicht in die Verfassungsschutzakten zur Linkspartei neu befinden. Dies entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wie dessen Pressestelle mitteilte. Der Streit um Akteneinsicht beschäftigt seit Jahren die Justiz. Das BfV verweigerte Ramelow und Pau die Auskunft darüber, welche Daten zu ihren Personen in der Sachakte zur Linkspartei enthalten sind. Der 16. OVG-Senat begründete seine Urteile nun damit, dass die Ablehnung der begehrten Auskunft rechtswidrig gewesen sei; das BfV habe »sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt«. Weder könne sich das Amt auf Ausforschungsgefahren berufen, noch reiche ein pauschaler Verweis auf den Verwaltungsaufwand einer Auskunft für die Ablehnung aus. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!