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Kein Schadenersatz für »Docmorris«

Düsseldorf. Der Versandhändler »Docmorris« ist mit einer Klage auf 14 Millionen Euro Schadenersatz gescheitert. Das Landgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Klage der Firma gegen die Apothekerkammer Nordrhein ab (Aktenzeichen 15 O 436/16). Es ging um einstweilige Verfügungen, welche die berufsständische Körperschaft erwirkt hatte und durch die »Docmorris« bis 2016 seine Geschäftspolitik hatte ändern müssen. Der Versandhändler hatte zum Beispiel Kunden mit Hotelgutscheinen gelockt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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