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Argentinien muss Schulden begleichen

Karlsruhe. Argentinien muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts von deutschen Privatanlegern geliehenes Geld zurückzahlen, die trotz der Staatsschuldenkrise um die Jahrtausendwende auf ihren Forderungen beharren. Es gebe im Völkerrecht keine Regel, die das Verweigern der Zahlung wegen eines wirtschaftlichen Notstands oder eines Umschuldungsangebots rechtfertige, befanden die Richter. Wie das Verfassungsgericht am Donnerstag mitteilte, bestätigte es damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2015 zugunsten zweier Anleger, die in Staatsanleihen des südamerikanischen Landes investiert hatten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.07.2019, Seite 9, Kapital & Arbeit

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