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Sterbehilfefälle: ­Freisprüche bestätigt

Leipzig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche zweier Ärzte in Sterbehilfefällen bestätigt. Die Mediziner seien nicht verpflichtet gewesen, den Patientinnen nach deren Suizidversuch das Leben zu retten. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig bestätigte damit am Mittwoch vorherige Urteile der Landgerichte in Berlin und Hamburg, die jeweils entschieden hatten, der Patientenwille sei zu achten. Der BGH lockerte damit eine alte Rechtsprechung zum Umgang von Ärzten mit sterbewilligen Patienten. (Az.: 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18) (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.07.2019, Seite 4, Inland

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