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Auf einen Blick
Im Prozess gegen Daniela Klette (Mitte) hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit dem Plädoyer vor dem Landgericht Verden begonnen. Das ehemalige Mitglied der 1998 aufgelösten RAF war 2024 in Berlin festgenommen worden.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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