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Adoption ohne Trauschein möglich

Karlsruhe. Wer die Kinder seines Partners adoptieren will, muss bislang mit diesem verheiratet sein. Das soll sich ändern, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Durch die bisherige Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei das Grundrecht auf gleiche Behandlung von Stiefkindern in unehelichen Partnerschaften verletzt. Die Adoption müsse auch in einer beständigen Beziehung ohne Trauschein möglich sein. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.05.2019, Seite 4, Inland

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