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EuGH: Handelspakt CETA mit EU-Recht vereinbar

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat keine Einwände gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Der EuGH stellte in einem am Dienstag vorgelegten Gutachten fest, dass das darin vorgesehene und hochumstrittene System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Das Gutachten des Gerichtshofs hatte Belgien beantragt. Das Land hatte Zweifel an der Vereinbarkeit des ausgehandelten Streitbeilegungsmechanismus mit dem Unionsrecht. Das System sieht unter anderem langfristig einen Investitionsgerichtshof vor. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.05.2019, Seite 2, Inland

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