Zum Inhalt der Seite
Sexismus

Opfer Polanski

Der wegen Sex mit einer Minderjährigen aus der Oscar-Academy ausgeschlossene Regisseur Roman Polanski klagt gegen seinen Rauswurf aus dem Gremium. Der heute 85jährige, der für seinen Film »Der Pianist« einst selbst den Oscar gewann, hatte im Mai 2018 die für die Preisvergabe zuständige Filmakademie im Zuge der »Me too«-Debatte verlassen müssen. Nach Vorwürfen wegen sexueller Übergriffe waren damals auch Entertainer Bill Cosby und Produzent Harvey Weinstein ausgeschlossen worden.

Aus den Gerichtsdokumenten seiner Klage geht nun laut US-Medien hervor, dass der Ausschluss aus Polanskis Sicht zu plötzlich und ohne Anhörung erfolgt war. »Jetzt gab es nicht einmal eine Erklärung, warum er ausgeschlossen wurde. Nach 40 Jahren, am selben Tag wie Cosby«, beschwerte sich Anwalt Harland Braun auf der Webseite des Branchenblatts Variety. Die Organisation erklärte am Samstag, an ihrer Entscheidung festzuhalten. »Die Prozedur, die zum Ausschluss von Herrn Polanski führte, war fair und angemessen«, zitiert die Seite die Academy. Polanski hatte 1977 zugegeben, die 13jährige Samantha Geimer unter Drogen gesetzt und dann mit ihr geschlafen zu haben. Im Folgejahr saß er dafür 42 Tage im Gefängnis, was aus seiner Sicht die komplette Haftstrafe darstellte. Er entzog sich einer Fortsetzung des Verfahrens, lebt seit Jahrzehnten außerhalb der USA und versucht, einer Auslieferung zu entgehen. Sein damaliges Opfer will nicht mehr gegen den Regisseur vorgehen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.04.2019, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!