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Aus: Ausgabe vom 09.03.2019, Seite 2 / Inland

Verfassungsschutz tut AfD einen Gefallen

Berlin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat ein Urteil akzeptiert, wonach die Behörde die AfD nicht als »Prüffall« bezeichnen darf. Das teilte der Nachrichtendienst am Freitag mit. Ende Februar hatte das Kölner Verwaltungsgericht einem Eileintrag der Partei stattgegeben. Geklagt hatte die AfD nicht gegen die Prüfung, sondern dagegen, dass diese öffentlich gemacht worden war. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Partei, die beanstandete Bezeichnung sei im Zusammenhang mit der AfD »rechtswidrig und auch unverhältnismäßig«. (dpa/jW)

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