-
06.03.2019
- → Antifaschismus
Neonazis aus Hessen gehen in Revision
Frankfurt/Main. Zwei hessische Neonazis haben Revision gegen ihre Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eingelegt. Wie ein Sprecher des Landgerichts Halle (LG) der Frankfurter Rundschau (Onlineausgabe) einem Bericht vom Montag abend zufolge bestätigte, geht der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das LG sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten, die der Neonazi-»Kameradschaft« »Aryans« angehören sollen, am 1. Mai 2017 an brutalen Übergriffen in Halle beteiligt gewesen waren. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!