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Residenzpflicht soll dauerhaft gelten

Berlin. Geflüchtete in der Bundesrepublik sollen weiterhin dazu verpflichtet werden können, in einem bestimmten Ort zu wohnen. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf gebillig, wie der MDR berichtete. Die sogenannte Residenzpflicht war 2016 wiedereingeführt worden, allerdings befristet bis zum 6. August 2019. Der Gesetzentwurf sieht dem MDR zufolge laut Innenministerium »kleinere Anpassungen« vor. So soll die Residenzpflicht nach einem Umzug weiter gelten, wenn der Grund dafür entfällt – etwa wenn das Arbeitsverhältnis schnell wieder aufgelöst wird. Bei der Verteilung sollen künftig Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2019, Seite 4, Inland

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