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Kein Mindestlohn bei Praktikumspausen

Erfurt. Für sogenannte Schnupperpraktika zur Berufsorientierung wird kein Mindestlohn fällig, wenn diese wegen Urlaubs oder Krankheit länger als drei Monate dauern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Wichtig sei, dass letztlich die Höchstdauer von drei Monaten eingehalten werde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.02.2019, Seite 5, Inland

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