Aus: Ausgabe vom 01.02.2019, Seite 5	/ Inland
Kein Mindestlohn bei Praktikumspausen
Erfurt. Für sogenannte Schnupperpraktika zur Berufsorientierung wird kein Mindestlohn fällig, wenn diese wegen Urlaubs oder Krankheit länger als drei Monate dauern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Wichtig sei, dass letztlich die Höchstdauer von drei Monaten eingehalten werde. (dpa/jW)
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