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Aus: Ausgabe vom 14.12.2018, Seite 5 / Inland

Uber-Limousinendienst laut EuGH rechtswidrig

Karlsruhe. Der US-Fahrdienstvermittler Uber hat eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der BGH erklärte am Donnerstag die Mietwagen-App »Uber Black« für unzulässig. Diese wurde vom Unternehmen bereits nicht mehr angeboten. Kunden konnten damit einen Oberklassemietwagen bestellen. Ein freier Fahrer in der Nähe erhielt über Uber dann den Auftrag. Dies verstieß nach Ansicht der Bundesrichter gegen eine Gesetzesregelung zum Schutz des Taxiverkehrs. Für Mietwagen dürfen demnach nur Aufträge angenommen werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Diese Bedingung sei nicht erfüllt, wenn der Fahrer einen Auftrag unmittelbar erhalte. (dpa/AFP/jW)