-
14.12.2018
- → Inland
Uber-Limousinendienst laut EuGH rechtswidrig
Karlsruhe. Der US-Fahrdienstvermittler Uber hat eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Der BGH erklärte am Donnerstag die Mietwagen-App »Uber Black« für unzulässig. Diese wurde vom Unternehmen bereits nicht mehr angeboten. Kunden konnten damit einen Oberklassemietwagen bestellen. Ein freier Fahrer in der Nähe erhielt über Uber dann den Auftrag. Dies verstieß nach Ansicht der Bundesrichter gegen eine Gesetzesregelung zum Schutz des Taxiverkehrs. Für Mietwagen dürfen demnach nur Aufträge angenommen werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Diese Bedingung sei nicht erfüllt, wenn der Fahrer einen Auftrag unmittelbar erhalte. (dpa/AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!