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Neue Regelungen für Betriebsrenten

Berlin. Die Sicherheit der betrieblichen Altersversorgung soll erhöht werden. Dieses Ziel verfolgt eine EU-Richtlinie, deren Umsetzung der Bundestag in der Nacht zum Freitag beschlossen hat. Damit werden Pensionskassen und Pensionsfonds zur Einrichtung eines Risikomanagements verpflichtet. So müssen sie etwa mindestens alle drei Jahre eine umfassende Risikobeurteilung durchführen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss nach dem Bundestag allerdings noch der Bundesrat zustimmen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.12.2018, Seite 5, Inland

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