Zum Inhalt der Seite

Haft wegen illegaler Leiharbeit

Duisburg. Für den illegalen Einsatz von rund 1.000 rumänischen Leiharbeitern in deutschen Schlachthöfen ist ein 55jähriger Unternehmer zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Duisburg sprach den Mann aus dem niederrheinischen Rheurdt vergangenen Freitag unter anderem wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Vorenthalten von Arbeitslohn schuldig. Mit einem komplexen Firmenverbund hatte er bundesweit Schlachthöfe mit »Schwarzarbeitern« versorgt. Bei dem Einsatz der Arbeiter seien dem Fiskus laut Anklage fast 20 Millionen Euro entgangen. Der Prozess hatte im Oktober 2017 begonnen. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2018, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!