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Aus: Ausgabe vom 13.11.2018, Seite 16 / Sport
Fitness

Olympische Muckibude

Frankfurt am Main. Ein Fitnessstudio darf mit den Begriffen »Olympia« und »olympisch« werben. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Eine Fitnessstudiokette hatte mit Slogans wie »Olympia Special« und »Wir holen Olympia in den Klub« geworben. Dies verstoße nicht gegen das Olympiamarkenschutzgesetz, so das OLG.(dpa/jW)

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