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»Hassrede«: Gericht ­bestätigt Sperrung

Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag gegen die 30tägige Sperrung eines Facebook-Kontos wegen »Hassrede« zurückgewiesen. Im Einzelfall sei eine solche Maßnahme auch zulässig, wenn der Kommentar noch vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt sei, so das Gericht in dem am Montag veröffentlichten Beschluss. Kommentiert hatte der betroffene Nutzer einen Artikel, in dem es hieß, 50 Asylbewerber hätten Polizisten attackiert. Er forderte unter anderem »Knüppel frei«, eine Einheit Militärpolizisten und die Abschiebung der Asylsuchenden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2018, Seite 4, Inland

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