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Kein Dieselfahrverbot in Düsseldorf

Düsseldorf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann das Land Nordrhein-Westfalen nicht per gerichtlichem Zwangsvollstreckungsverfahren zu einem Dieselfahrverbot in Düsseldorf zwingen. Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Umweltorganisation ab. Das Land sei seiner Verpflichtung nachgekommen, Fahrverbote »ernstlich« zu prüfen und abzuwägen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Pflicht, Fahrverbote zu verhängen, habe es nicht. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.09.2018, Seite 5, Inland

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