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Rechtswidrig: Razzien gegen Netzaktivisten

München. Die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Datenschutzaktivisten Ende Juni in verschiedenen Orten in Deutschland waren rechtswidrig. Das hat das Landgericht München I bereits vergangene Woche festgestellt und damit mehrere Entscheidungen des Amtsgerichtes München aufgehoben. Am Freitag informierte der Dresdner Verein »Zwiebelfreunde« darüber, ein Gerichtsvertreter bestätigte das Urteil gegenüber dpa. Am 20. Juni waren die Räume dieses Vereins sowie Wohnungen von Vorstandsmitgliedern in mehreren Städten durchsucht worden.

Die Polizisten sollten die Identität von Personen ermitteln, die einen »Reiseführer für Krawalltouristen« im Internet veröffentlicht hatten. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass »keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Auffinden relevanter Daten« bestanden habe. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2018, Seite 4, Inland

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