Zum Inhalt der Seite

Überwachungsvideos im Betrieb gelten als Beweis

Erfurt. Unternehmer haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis in Kündigungsschutzverfahren einzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied am Donnerstag, dass Aufnahmen von offen angebrachten Kameras etwa in Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für Diebstähle von Mitarbeitern zu dienen. Im verhandelten Fall durfte ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen solange mit der Auswertung warten, »bis er dafür einen berechtigten Anlass sah«, urteilten die Richter. Sie kippten damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm. Konkret ging es um die Frage, ob sechs Monate alte Videobilder als Beweis für eine fristlose Kündigung statthaft sind. Das LAG hatte das mit Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte verneint. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 24.08.2018, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!