-
03.08.2018
- → Sport
Kind klagt
Hannover. Fußball-Bundesligist Hannover 96 hat beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen Klage wegen der abgelehnten Ausnahmegenehmigung für die 50+1-Regel eingereicht. Klubchef Martin Kind hatte in der vergangenen Woche angekündigt, auch beim Landgericht Frankfurt gegen den ablehnenden Bescheid der Deutschen Fußballiga DFL klagen zu wollen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!