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»Wehrhahn«-Prozess: Angeklagter belastet

Düsseldorf. Der im Prozess um den Bombenanschlag vom 27. Juli 2000 am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn Angeklagte Ralf S. hat nach Angaben eines Mithäftlings vor wenigen Monaten gestanden. Das bekräftigte der ehemalige Mitgefangene am Montag bei seiner Zeugenaussage im Düsseldorfer Landgericht. Bei einem gemeinsamen Hofgang mit S. habe dieser ihm gesagt, der Bombenanschlag sei anders verlaufen als geplant. »Eigentlich sollten dabei alle draufgehen«, soll S. gesagt haben. Als der Zeuge gesagt habe, es sei doch ein ungeborenes Kind gestorben, habe der Angeklagte erwidert: »Das nennt man dann wohl gelungene Euthanasie.« Am 17. Mai hat das Gericht den Haftbefehl gegen S. aufgehoben. Die Kammer habe zum damaligen Zeitpunkt keinen dringenden Tatverdacht mehr gesehen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.07.2018, Seite 15, Antifaschismus

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