Zum Inhalt der Seite

AfD verbietet Verein Nutzung des Parteilogos

Berlin. Die AfD hat einem ihr nahestehenden Verein die Nutzung des Parteilogos untersagt. Die Organisation »Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlicher Freiheiten« habe in der Vergangenheit »wahlkampfunterstützende Maßnahmen ergriffen«, wie AfD-Chef Jörg Meuthen am Sonntag im Sommerinterview der ARD-Sendung »Bericht aus Berlin« einräumte. Die Entscheidung begründete Meuthen mit Vorwürfen, der Verein würde illegale Parteienfinanzierung betreiben. Eine Zusammenarbeit habe es laut Meuthen jedoch nie gegeben. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 24.07.2018, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!