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18.07.2018
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Hinweis
In dem in der gestrigen Ausgabe unter der Überschrift »Söder hat gelogen« auf Seite 4 erschienenen Beitrag ist uns ein inhaltlicher Fehler unterlaufen. Die Patrizia Immobilien AG legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei den GBW-Investoren ausschließlich um Versicherungsgesellschaften, Sparkassen, Versorgungswerke und Pensionskassen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz handelt. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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