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BGH hebt Urteil gegen Neonazi auf

Potsdam/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Neonazi Maik Schneider wegen der Brandstiftung von Nauen im Land Brandenburg aufgehoben. Diese Entscheidung veröffentlichte der BGH am Donnerstag. Der Prozess gegen den Ex-NPD-Politiker wegen Brandstiftung an einer als Asylbewerberunterkunft vorgesehenen Turnhalle in Nauen muss nun am Landgericht Potsdam neu aufgerollt werden. Schneider war im ersten Prozess zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH begründete seine Entscheidung mit Zweifeln an der Unparteilichkeit eines Schöffen, der Äußerungen von Schneider als »Quatsch« bezeichnet hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.06.2018, Seite 2, Inland

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