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Aus: Ausgabe vom 21.06.2018, Seite 4 / Inland

Beschwerde im Fall Franco Albrecht

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hält im Fall des ultrarechten Bundeswehrsoldaten Franco Albrecht an ihrer Anklage vor dem Staatsschutzsenat fest und hat Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Die Anklagebehörde in Karlsruhe wehrt sich nach Angaben vom Mittwoch damit gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a. M. vom 7. Juni. Das OLG hatte keinen hinreichenden Verdacht gesehen, dass der Soldat Terroranschläge tatsächlich begehen wollte. So hat er sich bisher wegen geringerer Vergehen vor dem Landgericht Darmstadt zu verantworten. (dpa/jW)

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