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Geschätzte Gegenöffentlichkeit

Jetzt vernetzen! Heute: junge Welt und linke Verlage (2)

Von Pahl-Rugenstein-Verlag

Pahl-Rugenstein Verlag Nf., Bonn:

»Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, wird unschwer festgestellt haben, daß die vielgerühmte Meinungsfreiheit in der Regel aus der »Freiheit der 200 reichsten Leute besteht, ihre Meinung zu verbreiten« (P. Sethe).

Bei fast jeder entscheidenden politischen Frage, z.B. dem Krieg gegen Jugoslawien oder den »Terrorismus«, findet mensch sowohl in den privaten (von FAZ bis taz) als auch öffentlich-rechtlichen Medien fast keine kritische Stimme mehr. Um so wertvoller sind die wenigen linken Medien, die in der Regel aber keine Tageszeitungen sind.

Der Pahl-Rugenstein Verlag Nf. versteht sich als ein Teil der linken Gegenöffentlichkeit, arbeitet aber mit dem vergleichbar »langsamen« Medium Buch. Für unsere tägliche Information haben wir die junge Welt, die einzige nicht parteigebundene linke Tageszeitung, als ein zuverlässig recherchiertes Blatt mit vielen Hintergrundinformationen kennen- und schätzengelernt.

Besonders die Beilagen sind für unsere Orientierung eine wertvolle Hilfe, auch was Themen und AutorInnen angeht, um gegebenenfalls ein Thema ausgedehnter in Buchform zu behandeln.

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Und wenn schon die bürgerlichen Medien mit finanziellen Schwierigkeiten wegen des zunehmenden Verdrängungswettbewerbs zu kämpfen haben, so sieht das auf der Linken wahrlich nicht rosiger aus.

Aus diesem Grund halten wir die Genossenschaft der jungen Welt für unterstützenswert, um diese Tageszeitung langfristig abzusichern und notwendige Investitionen z.B. in ein modernes EDV-gestütztes Redaktionssystem zu ermöglichen.


Ideen, Anregungen und Beiträge
an das junge Welt-Aktionsbüro
Stichwort: »vernetzen«

Telefon: 030/53 63 55-10
E-Mail: verlag@jungewelt.de

Weitere Infos:

http://www.jungewelt.de/aktion/


→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 26.11.2002, Seite 4, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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