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Paragraf 219a: Barley will »eindämmen«

Berlin. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will durch eine Reform des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches (StGB) erreichen, dass Ärzte künftig nicht mehr ohne weiteres wegen »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt werden können. Sie wolle eine rechtliche Regelung, bei der eine Verurteilung wie im Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel im November 2017 nicht mehr möglich sei, sagte Barley dem Hamburger Wochenblatt Die Zeit in einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Beitrag. »Information ist keine Werbung«, betonte die Ministerin. Ein Abbruch sei ein »legaler Eingriff«, den sich keine Frau leichtmache. Tatsächlich ist er aber laut Paragraph 218 StGB nach wie vor nicht erlaubt, sondern es sind lediglich in bestimmten Fällen keine Strafen vorgesehen.

Nachdem die SPD darauf verzichtet hat, ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Paragraphen im Bundestag zur Abstimmung zu stellen, sucht sie nach einem Kompromiss mit CDU und CSU. Barley will in ihrem Haus einen Gesetzentwurf dazu erarbeiten lassen. Kanzlerin Angela Merkel habe sich für eine Lösung ausgesprochen, die im Interesse von Frauen und Ärzten sei.

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Im Rechtsausschuss des Bundestages wurde unterdessen am Mittwoch nicht einmal eine Einigung auf ein Datum für eine Expertenanhörung zum Thema erzielt. Der Linke-Abgeordnete Niema Movassat sagte gegenüber dpa, sein Eindruck sei, dass eine Reform des Paragraphen »auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden soll«. (AFP/dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2018, Seite 15, Feminismus

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