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Österreich: Keine Deckelung der Sozialleistung

Wien. Die Pläne der rechten Regierung in Österreich, finanzielle Leistungen für Flüchtlinge zu begrenzen, haben einen Dämpfer erhalten. Der Verfassungsgerichtshof hat das aktuelle Gesetz zur Mindestsicherung im Bundesland Niederösterreich am Montag für verfassungswidrig erklärt und seine sofortige Aufhebung angeordnet. Die Regelungen erlaubten wegen einer starren Deckelung des Betrags bei 1.500 Euro nicht die Prüfung des Einzelfalls, befanden die Richter. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.03.2018, Seite 2, Ausland

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