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Sozialverbände gegen Hürde bei Rente mit 63

Berlin. Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) wollen mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht Änderungen bei der Rente mit 63 erreichen. Sie wenden sich mit zwei gemeinsamen Verfassungsbeschwerden dagegen, dass Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur ausnahmsweise zur Wartezeit von 45 Beitragsjahren vor einer abschlagsfreien Frührente zählt. Das Bundessozialgericht hatte in zwei Urteilen entschieden, dass es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, dass für den Rentenanspruch Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur ausnahmsweise bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe berücksichtigt werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2018, Seite 4, Inland

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