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BGH stärkt Rechte von Mietern

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Mieterrechte bei extrem hohen Strom- oder Nebenkostenabrechnungen gestärkt. Demnach müssen Mieter im Streit mit Energieversorgern deutlich überhöhte Abrechnungen nicht bezahlen, wenn die »ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers« des Energieanbieters besteht, entschied das Gericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Nachzahlungsforderungen im üblichen Rahmen von einigen hundert Euro müssen Verbraucher aber weiterhin zunächst begleichen und können dann ein Rückforderungsverfahren anstrengen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.02.2018, Seite 4, Inland

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