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SPD-Mitgliederentscheid verfassungskonform

Karlsruhe. Das geplante SPD-Mitgliedervotum kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat alle Beschwerden gegen das Votum zum Koalitionsvertrag mit CDU und CSU abgelehnt. Gegenüber Spiegel online sagte am Mittwoch ein Gerichtssprecher, dass die Anträge ohne Begründung abgelehnt worden seien. Erkennt Karlsruhe in einer Beschwerde keine verfassungsrechtliche Bedeutung, könne das Gericht eine Annahme zur Entscheidung verweigern. Bereits 2014 wurde gegen den damaligen SPD-Mitgliederentscheid in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Diese wurden für unzulässig erklärt, da das Vorgehen der SPD nicht gegen das Grundgesetz verstoße. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.02.2018, Seite 4, Inland

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