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Gnadengesuch von Ex-SS-Mann abgelehnt

Lüneburg. Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit. Das Landgericht Lüneburg hatte ihn 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der »Buchhalter von Auschwitz« ist mittlerweile 96 Jahre alt. Gegen die Ablehnung des Gnadengesuchs kann er jetzt noch beim Justizministerium in Hannover vorgehen. Das sei in der niedersächsischen Gnadenordnung geregelt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Wiebke Bethke. »Sollte sich sein Gesundheitszustand ändern, kann er jederzeit ein neues Ersuchen stellen.« (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.01.2018, Seite 2, Inland

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