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Missbrauchsopfer: Verjährung aufheben

Scharbeutz. Das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt (Netzwerk B) in der BRD hat sich in der Me-too-Debatte für ein Ende der Verjährungsfristen bei solchen Taten ausgesprochen. Für die Opfer stelle sich die Existenz solcher Fristen als Mittel zum »Täterschutz« dar, mit dem ihnen »die Erfahrung von Gerechtigkeit und Entschädigung verweigert« werde, heißt es in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Zugleich wird darin gewarnt, die Me-too-Debatte könne dazu führen, dass die Unschuldsvermutung als »Grundprinzip eines demokratischen Rechtsstaates ausgehebelt wird«.

Unterdessen hat ein Plädoyer von rund 100 Frauen für die »Freiheit zu belästigen« international für Entrüstung gesorgt. Zu den Unterzeichnerinnen des in der Zeitung Le Monde veröffentlichten Textes gehören die Schauspielerin Catherine Deneuve und fünf Schriftstellerinnen. Sie kritisieren, die Me-too-Debatte habe die Form einer »Denunziationskampagne« angenommen. Heute würden Männer »zur Kündigung gezwungen, deren einziges Vergehen es ist, ein Knie berührt oder einen Kuss erhascht zu haben«, kritisieren sie und betonen, die »Freiheit zu belästigen« sei »unerlässlich für die sexuelle Freiheit«. Politikerinnen und Feministinnen übten am Mittwoch scharfe Kritik an dem Aufruf und monierten, die Unterzeichnerinnen banalisierten sexuelle Gewalt, verwischten »bewusst« die Grenzen zwischen Verführung und Übergriff und verhöhnten die Opfer. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2018, Seite 15, Feminismus

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