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Transparenzgesetz gilt seit Samstag

Berlin. Beschäftigte in größeren Unternehmen haben seit Sonnabend Anspruch darauf zu erfahren, ob ihre Kollegen in gleicher Position mehr verdienen. Bis zum 6. Januar mussten Unternehmen das sogenannte Entgelttransparenzgesetz umgesetzt haben. Es gilt für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten. Neben der Betriebsgröße gibt es noch weitere Einschränkungen: Der Anspruch gelte nur für Kollegen in gleichwertiger Position, so der Deutschlandfunk am Sonntag. Es müssten zudem mindestens sechs Beschäftigte diese Tätigkeit ausüben, die zudem ein anderes Geschlecht haben als der Antragsteller. Angegeben wird dann nicht das Durchschnittsgehalt der Vergleichsgruppe, sondern der Mittelwert. Das könne zu deutlichen Verfälschungen führen, so der Deutschlandfunk, da der Mittelwert einzelne Ausreißer, etwa deutlich besser Verdienende, nicht ausreichend berücksichtigt. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.01.2018, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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