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05.01.2018
- → Feuilleton
Jahreswechsel
Auf der Straße Hauerei
Das Wetter? Eine Sauerei!
Man muss sich schwer in acht nehm’
vor dem Jahr zweitausendacht-zehn
Erkenntnis ist die erste Pflicht –
besser, Leute, wird es nicht.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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