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Meinungsfrei­heit

Das Oberlandesgericht in Rostock hat die im Juni 2016 ausgesprochene Kündigung des Intendanten des Rostocker Volkstheaters, Sewan Latchinian, für unwirksam erklärt. Latchinian war von der Volkstheater Rostock GmbH unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht und öffentlicher Kritik an der geplanten Schrumpfung des Theaters gekündigt worden. Schon vor dem Landgericht Rostock hatte Latchinian erfolgreich gegen die Entlassung geklagt. Öffentliche Äußerungen seien vom Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Dieser Meinung schloss sich das OLG an. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.12.2017, Seite 10, Feuilleton

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